Gilt rechts vor links überall, wo keine Vorfahrtzeichen sind?
Auch auf Parkplätzen?
Sie fahren gerade auf einen Parkplatz und
sehen vor Ihnen das bekannte Schild:
„Hier gilt die StVo“.
Doch Vorsicht: Der Glaube, dass jetzt überall, wo
sich Wege mit anderen kreuzen, rechts vor links gilt,
ist ein Irrglaube. Denn wo Vorfahrtregeln gelten,
gehören auch Kreuzungen und Einmündungen hin.
Doch auf einem Parkplatz oder Parkplatz fehlen diese.
Was es mit dem Schild auf sich hat?
Ganz einfach:
In der StVo § 1(1) ist klar definiert, was wir
beachten müssen, wenn es keine ausdrückliche Regel gibt.
Die Definition lautet, dass die Teilnahme am Straßenverkehr,
ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert.
Das Schild bedeutet nicht, dass dort recht vor links gilt.
Dennoch fahren die meisten Fahrzeugführer danach.
Daher zeigen Sie Rücksicht, wenn Sie Kraftfahrer
sehen, die sich falsch verhalten.
Fahren Sie immer vorsichtig.