Wer haftet beim Unfall in der Fahrstunde?

Kommt es zum Unfall mit dem Fahrschulwagen und der Unfall kam
durch Ihr Verschulden zustande, haftet in der Regel der Fahrlehrer
für den Schaden. Gemäß §2(15)StvG gilt der Fahrlehrer als Führer
des Fahrzeugs. Der Fahrlehrer hat also stets dafür Sorge zu tragen,
dass es nicht zum Unfall kommt. Er hat die gleichen Pedale unter seinen
Füßen wie der Fahrschüler, damit er jederzeit eingreifen kann.

Deshalb darf er auch nicht zulassen, dass der Schüler über Rot fährt
oder jemandem die Vorfahrt nimmt etc.
Es sei denn der Fahrschüler verhält sich grob fahrlässig oder vorsätzlich,
indem er sich klaren Anweisungen des Fahrlehrers widersetzt.
Oder der Fahrschüler begeht einen Fahrfehler, den er unter Berücksichtigung
seines Ausbildungsstandes, seines Wissens und Könnens leicht hätte
vermeiden können.
Denn in einem solchen Fall, hat ein Gericht entschieden,
greife die Verschuldenshaftung gemäß §823 BGB ein.
Bei dem besagten Fall, wollte eine Fahrschülerin trotz entgegenkommenden
Verkehrs links abbiegen. Der Fahrlehrer bremste zwar ab, aber dennoch
kam es zum Unfall. Da der gegnerische Fahrzeugführer annahm, das
Fahrzeug wolle den Abbiegevorgang vollziehen, bremste er stark, kam
ins Schleudern und schließlich von der Straße ab.
Dem Kläger wurde Recht gegeben.
Doch der verunfallte Kläger habe sich nach Auffassung des Oberlandesgericht ein
Mithaftungsanteil wegen der Betriebsgefahr in Höhe von 25% zurechnen
lassen müssen. Ein darüber hinaus gehender Mitverschulden sei ihm
hingegen nicht anzulasten gewesen.
Auch bei einem Fahrschulfahrzeug habe der Kläger darauf vertrauen dürfen,
dass sein Durchfahrtsrecht akzeptiert werde.

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