Zu wenig Straßenraum, zu viele Fahrzeuge und der immer knapper
werdende Parkraum. Befindet man sich im fließenden Verkehr
behindert man zwangsläufig den rückwärtigen Verkehr, wenn man
einen Parkplatz entdeckt und anhält um dort rückwärts einzuparken.

Bremst man plötzlich, weil man den Parkplatz vorher nicht sehen
konnte, kann man gar ein ein Unfall riskieren.
Dann sollte man natürlich vorher wissen, wo man unbedenklich halten
bzw. parken darf.

Das Schild Absolutes Haltverbot kennt sicherlich jeder.

Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn.
der Gesetzgeber hat klar definiert was halten im Sinne
des Gesetzes ist:
Halten ist eine freiwillige Fahrtunterbrechung, die nicht durch die
Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst wurde nicht länger als 3 Minuten dauert.
Sonst wird das Halten zum Parken.

 

Bei dem Zeichen Absolutes Haltverbot sollte man sich merken,
dass auch ein sehr kurzes Halten, z.B. um jemanden ein- oder aussteigen zu lassen
nicht erlaubt ist und an den meißten Stellen, an denen sich das
Schild befindet auch sehr gefährlich ist,

 

Wie sieht es aber aus mit mit dem Verkehrszeichen
Eingeschränktes Haltverbot. Das Schild ist weitesgehend 

bekannt, aber immer noch ein Rätsel für viele
Menschen.
Die Erklärung:

Bei diesem Zeichen ist es erlaubt bis zu 3 Minuten zu
halten, das Fahrzeug verlassen darf man aber nur
wenn man sich in der Nähe befindet und sofort wegfahren kann,
wenn dieses notwendig sein sollte.

Außerdem ist erlaubt: Ein- oder Aussteigen,
sowie Be- oder Entladen, wobei diese unverzüglich geschehen müssen,
aber natürlich länger als 3 Minuten dauern können.

Merke:
Pfeile in diesen Zeichen zeigen den Anfang und das Ende des Verbots.

 

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