Viele Autobesitzer befürchten den Verlust der
Neuwagen-Garantie, wenn die Inspektion nicht bei
der autorisierten Hersteller-Werkstatt duchchgeführt
wird.

Einige Autohersteller weisen sogar ihre Kunden darauf
hin die Servicetermine nur in der Fachwerkstatt
wahrzunehmen, da andernfalls die Ansprüche aus
Garantie und Gewährleistung erlöschen.

Urteil:

Nach einem im Jahre 2010 gefällten Urteil durch die EU-Komission

ist solch eine Einschränkung aber nicht mehr erlaubt.
Das bedeutet, dass weder die gesetzliche Gewährleistung
noch die Garantieansprüche in Gefahr geraten.
Allerdings empfiehlt der Gesamtverband Autoteilehandel(GVA),
auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die Arbeiten nach den

Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden. Die freie Werkstatt darf
das Serviceheft auch abstempeln.

Doch Vorsicht!
Treten im Zeitraum der Herstellergarantie Schäden oder Fehler auf,
muss in jedem Fall eine Fachwerkstatt aufgesucht werden.
Denn Nachbesserungen dürfen nur in der Original-Werkstatt durchgeführt
werden.Ausserdem beteiligen sich die Hersteller oft aus Kulanz an den
Reparaturarbeiten, auch nach der Grantiezeit. Da es sich um eine
freiwillige Leistung handelt, würde diese abgelehnt werden, wenn 

vorherige Arbeiten nicht in einer Vertrageswerkstatt vorgenommen wurden.

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