Was passiert wenn man in der Probezeit trinkt ?
Erwirbt man zum 1. Mal eine Fahrerlaubnis, wird diese auf Probe
vergeben. Sie beträgt 2 Jahre.
Das Alkoholverbot in der Probezeit bleibt aber bestehen bis zur
Vollendung des 21.Lebensjahres.
UNTER 0,5 PROMILLE:
Sollte man von der Polizei angehalten werden und sollte eine
eine BAK ( Blutalkoholkonzentration ) von weniger als 0,5 Promille
festgestellt werden gibt es ein Bußgeld von 250€ und einen Monat Fahrverbot.
Außerdem bekommt einen Punkt im VZR (Verkehrszentralregister).
Fällt man in der Probezeit auf und hat eine schwerwiegende
Zuwiderhandlung begangen ,ist sie gelistet im Katalog A.
Weniger schwerwiegende Vergehen sind gelistet im Katalog B.
Bei einer Zuwiderhandlung nach Katalog A oder zwei Verstössen
nach Katalog B folgt in jedem Fall eine Nachschulung. Bei
Mißachtung des Alkoholverbots in der Probezeit, welches ein
Vergehen nach Katalog A ist, wird ein spezielles Seminar für
alkoholauffällige fällig.
Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre
und beträgt dann vier Jahre.
ÜBER 0,5 PROMILLE:
Bei dieser BAK wird es schon etwas teurer, da man dann 500€ Bußgeld
zahlen muß und zwei Monate Fahrverbot bekommt.
Außerdem bekommt man zwei Punkte im VZR.
Fällt man in der Probezeit ein zweites Mal auf, wird man verwarnt
und über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen
Beratung hingewiesen an der man teilnehmen sollte.
Sollte man ein drittes Mal in der Probezeit auffallen, ob mit oder ohne
Alkohol wird der Führerschein entzogen.