Gefahrzeichen stehen im allgemeinen, innerhalb geschlossener
Ortschaften kurz vor der Gefahr.
Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen
150 – 250m vor der Gefahr.
Sollten allgemeine Entfernungen nicht gelten, wird mit einem Zusatzzeichen darauf hingewiesen.
Der Hinweis kann auch für die Länge der Gefahr angebracht werden.
Sie werden immer dort angebracht, wo auch ein aufmerksamer
Fahrer, die Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.