Gefahrzeichen stehen im allgemeinen, innerhalb geschlossener
Ortschaften kurz vor der Gefahr.
Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen
150 – 250m vor der Gefahr.
Sollten allgemeine  Entfernungen nicht gelten, wird mit einem Zusatzzeichen darauf hingewiesen.
Der Hinweis kann auch für die Länge der Gefahr angebracht werden.
Sie werden immer dort angebracht, wo auch ein aufmerksamer
Fahrer, die Gefahr nicht rechtzeitig erkennen kann.

Entfer- nung

 

Länge
Fußgängerüberweg
Radfah-
rer
Seiten-
wind
Flug-
betrieb
Bahn-
über-
gang
Kinder
Fuß-
gänger
Baust-
elle
Reiter
Viehtrieb
Ufer
Kurve
Stein-schlag
beweg-
liche
Brücke
Doppel-
kurve
Unzureichen-des
Licht-raum-profil
Ein-seitig ver-engte Fahr-bahn
Unebe-ne Fahr-bahn
Stei-gung
Splitt, Schot-ter
Stau
Wildwe-chsel
Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz
Eis – und Schnee-glätte
Gegen- verkehr
Gefahrstelle
rechts vor links
Gefälle

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