Stimmt es, dass ich mit meinem B-Führerschein auch
jetzt Motorräder fahren darf?


Das stimmt. Aber es ist an bestimmte Voraussetzungen
geknüpft.
Es gilt nur für Leichtkrafträder bis 125 ccm und es
gilt nur für erfahrene Fahrer.

Nur dieser Personenkreis:
Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und müssen
die Fahrerlaubnisklasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen
besitzen.

Nur mit einer Fahrerschulung:
Anwärter müssen an einer Fahrerschulung teilnehmen, die
mindestens 4×90 Minuten Theorie und mindestens 5×90 Minuten
Praxis umfasst,

Nur in Deutschland:
Der B196 gilt nur in Deutschland. Da es sich um eine Erweiterung
der Klasse B (nicht A) mit der Schlüsselzahl 196 handelt, ist die
Klasse auch nur in Deutschland anerkannt.

Eintragen lassen:
Nach erfolgreichem Beenden der Fahrerschulung erhalten Sie
von der Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung.
Diese müssen Sie dann der Behörde mit einem biometrischen
Foto und Ihrem Ausweis vorlegen. Zur Vorlage bei der Behörde haben
Sie maximal ein Jahr Zeit. Vor der Eintragung dürfen Sie kein
Motorrad fahren, da dieses als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt.

Achtung:
Mit dem Erwerb des B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1
erworben, auch wenn Sie Motorräder der Klasse A1 fahren dürfen.
Das bedeutet, dass eine Erweiterung auf die Klasse A2
nach § 15 Absatz 3 FEV nicht möglich ist.

 

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