Dürfen Babies und Kinder auf dem Beifahrersitz sitzen?

Fakten:

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zum Alter
von 12 Jahren und einer Körpergröße von 150 cm in
Kraftfahrzeugen nur mitgenommen werden dürfen,
wenn
Rückhalteeinrichtungen benutzt werden. Da im Gesetz
kein entsprechender Zusatz vorhanden ist,  wo es
mitgenommen werden muss, dürfen sie auch auf dem
Beifahrersitz Platz nehmen, wenn entsprechende
Kindersitze verwendet werden.

Vorwärtsgerichtete Kindersitze auf dem Beifahrerplatz
sind, wie Testdurchgänge vom ADAC  zeigen, bedenkenlos
einsetzbar.

Voraussetzung:

Der Beifahrersitz sollte soweit wie möglich nach hinten
geschoben sein, um außerhalb des Airbag-Entfaltungsbereiches
zu bleiben.

Vorsicht:
Allerdings ist davon abzuraten, Babyschalen,
die nach hinten gerichtet sind vorne anzubringen, wenn
der Airbag nicht abgeschaltet ist. Ansonsten gehört das
Baby auf die Rücksitzbank, da sonst im Falle eines
Unfalles das Verletzungsrisiko zu groß ist.


Oldtimer ohne Gurte:

Sollten Sie Kinder in Kraftfahrzeugen mitnehmen wollen,
in denen keine Sicherheitsgurte vorhanden sind, z.B.Oldtimer,
ist das nur erlaubt, wenn das Kind mindestens 3 Jahre alt ist.

Allerdings ist es auch nur hinten erlaubt.
Ausnahme:
Es sei denn es sind im Oldtimer nur auf
den Vordersitzen vorne Sicherheitsgurte vohanden, dann sollte
das Kind auf dem Beifahrersitz in der entsprechenden
Rückhalteeinrichtung gesichert werden.
Kinder unter 3 Jahren darf man in Fahrzeugen ohne
Sicherheitsgurte weder hinten noch vorne mitnehmen.

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