Müssen Radfahrer Radwege benutzen?

Häufig kommt es zwischen Autofahrern und Radfahrern zu Problemen im Straßenverkehr.

Die Ursache ist meistens, die Benutzung der Fahrbahn von den Radfahrern, trotz Fahrradweg.

Ist das nun eigentlich erlaubt oder nicht?

Ja und nein, folgendes ist im Gesetz verankert:

Radfahrer müssen grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand auf der Straße fahren. Sind sogenannte Schutzstreifen (mit

gestrichelter Leitlinie) oder Radfahrstreifen (mit durchgezogener Linie) auf der Fahrbahn markiert, sollen diese benutzt werden, müssen aber nicht. 

Von der Fahrbahn abgesetzte Radwege müssen dann benutzt werden, wenn sie durch diese Verkehrszeichen markiert sind:

Das heisst, wenn solche (siehe unten) blauen Schilder angebracht
müssen die Radwege benutzt werden, für andere Verkehrsteilnehmer sind sie allerdings tabu.

Fahrradweg

 

 

Sollte ein gemeinsamer Rad-und Fußweg angelegt sein, müssen die Radfahrer auf den Fußgängerverkehr besonders Acht geben.                                                                                             

                          

 

Radfahrer dürfen rechts am Fahrbahnrand überholen, um an die Ampel heran zu fahren. Andere Fahrzeuge sind aber nicht verpflichtet dort Platz zu lassen. Vorsicht ! Ist kein Platz vorhanden, dürfen Sie nicht zwischen Fahrzeugen an
die Ampel heran fahren.

Übrigens:
Radfahrer dürfen auf der Fahrbahn nur nebeneinander fahren,wenn sie niemanden behindern und die Fahrbahn freI ist.
Ansonsten gilt nacheinander fahren.

                                                                                                       

 

Auch hier muss der Fahrradweg benutzt werden.

 

                                                   Bild:FsAktiv)

Auf welcher Seite müssen Radfahrer fahren?
Sollten auf beiden Seiten ein Radweg vorhanden sein,  muss der in Fahrtrichtung rechte benutzt werden. Der linke Radweg darf nur benutzt werden, wenn dies mit einem Verkehrszeichen erlaubt ist.

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