Gehe feiern aber ohne Auto !

Nach Angaben des statistischen Bundesamtes konsumiert jeder Einwohner
Deutschlands pro Jahr umgerechnet 10 Liter reines Alkohol.
(15 Jahre oder älter)

Da das konsumieren von alkoholischen Getränken zu vielen Anlässen nicht
wegzudenken ist, sollten wir bewußter damit umgehen, das wir alkoholisiert
hinter dem Steuer nicht nur uns selber sondern auch andere gefährden.

Die Konzentration des Alkohohols (BAK) wir übrigens in Promille ( in 1000) gemessen.
1 Promille Alkohol steht somit für 1 g Alkohol / 1000g Blut.

Probezeit 0,0 ‰ Grenze:
Für alle Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer bis zum vollendeten 21.Lebensjahr
gilt Alkoholverbot.

Ein Verstoß wird mit Geldbuße, einer Anordnung eines speziellen Seminars und Punkten geahndet.

0,3 ‰  BAK:
Diese Grenze wird relative Fahruntüchtigkeit genannt, da sie abhängig von
Ausfallerscheinungen des Fahrers ist. Fährt der Fahrer eines Fahrzeugs zum Beispiel
Schlangenlinien, besonders langsam oder fällt irgendwie anders auf, kann es zur
Verurteilung wegen Trunkenheit Im Verkehr (§316 StGb) oder wegen Gefährdung des
Straßenverkehrs (§315c StGb) kommen. Je nachdem, ob das Ereignis zu einer konkreten
Gefährdung oder gar einem Unfall geführt hat.

0,5 ‰ BAK:
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und dabei 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, auch dann wenn man
fahrtüchtig ist. Bei Fahruntüchtigkeit gilt oben genanntes.

1,1 ‰ BAK:
Bei dieser Blutalkoholkonzentration gilt man als absolut fahruntüchtig und man
macht sich in jedem Fall strafbar (§316 StGb) Bei einem Unfall oder beinahe Unfall
greift der §315c StGb.

Achtung Radfahrer !

In der Rechtsprechung gehen Gerichte heute in der Regel von einem Grenzwert von 1,6 Promille aus. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den PKW-Führerschein verlieren. 

Jedes Jahr werden mindestens 300 Personen im Straßenverkehr wegen Alkohol getötet.
Daher sollten Sie sich bestimmte Verhaltensregeln merken:
Fahren Sie niemals zu Parties  mit dem Fahrzeug, bei denen im Vorfeld klar ist, dass
Alkohol getrunken wird.

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