Wer hat Vorfahrt, wenn keine
Vorfahrtzeichen vorhanden sind ?

Sind keine Verkehrszeichen, Ampeln oder
Zeichen gebende Polizeibeamte vorhanden,
gilt an Kreuzungen oder Einmündungen,
die Vorfahrtregel: Rechts vor Links.

Da man ja Kreuzungen oder Einmündungen,
die keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen haben,
leicht übersehen kann, gibt es diese Hilfestellungen:

*  Zeichen mit Straßennamen
*  Bordsteinkanten, die rechts herumgeführt sind
*  Lücken in der Begrünung
*  Lücken zwischen Gebäuden.
Achtung:
An besonders unübersichtlichen

 Kreuzungen oder Einmündungen
mit Rechts vor Links weist dieses Zeichen
auf eine Straße von rechts hin.

Ausnahmen:
Aber Achtung keine Regel ohne Ausnahme. Rechts vor links gilt nicht:

° An Feld -oder Waldwegen° An Grundstücksausfahrten
° An abgesenkten Bordsteinen
° Ausfahrt einer Verkehrsberuhigten Straße:

 

 

° Ausfahrt einer Fußgängerzone:

  

 

° Außerdem gilt nicht rechts vor links, wenn man von anderen
Straßenteilen in die Fahrbahn einfährt,
wie z.B. von Gehwegen, Seitenstreifen oder Parkstreifen.
Fahre stets vorsichtig von diesen Stellen in die Fahrbahn !

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